Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Kanal und Verstopfung in Hall in Tirol

Welcher Leitungsabschnitt gehört zum Gebäude, was gehört nicht ins WC, wie erreichen Sie uns? Allgemeine Informationen stehen hier mit Quellenangabe. Bei einer akuten Verstopfung rufen Sie bitte direkt an: +43 5223 22200.

Erreichbarkeit und Kontakt

Sind Sie auch nachts und am Wochenende erreichbar?

Ja. Unser Notdienst ist rund um die Uhr erreichbar: +43 5223 22200.

Kann ich per WhatsApp schreiben und Fotos schicken?

Ja, per WhatsApp an +43 676 5602598 (öffnet WhatsApp). Sie können uns dort auch Fotos schicken. Wie WhatsApp mit Ihren Daten umgeht, lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung: Über WhatsApp.

In welchem Gebiet sind Sie im Einsatz?

In Hall in Tirol und Umgebung. Ob wir zu Ihnen kommen, klären wir am Telefon.

Zuständigkeit: Hauskanal und öffentlicher Kanal

Welche Leitungen gehören zum Gebäude, welche zur öffentlichen Kanalisation?

Das Tiroler Kanalisationsgesetz unterscheidet: Grundleitungen sind die Abflusssammelleitungen in der zu entwässernden Anlage, etwa einem Gebäude, und zwischen dieser und der Trennstelle, einschließlich der Trennstelle. Sie gehören zur Entwässerungsanlage.

Der Anschlusskanal verbindet die Entwässerungsanlage mit dem Sammelkanal, reicht vom Sammelkanal bis zur Trennstelle und zählt zur Kanalisation. Die Trennstelle ist die Schnittstelle zwischen der Entwässerungsanlage und dem Anschluss- oder Sammelkanal der öffentlichen Kanalisation. Ihre Art und Lage legt die Gemeinde allgemein in der Kanalordnung fest.

Wer Arbeiten am Anschlusskanal ausführen darf und wer die Kosten trägt, klären Sie vorab mit dem Kanalbetreiber – in Hall in Tirol mit der Hall AG.

Quelle: Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 (öffnet in neuem Tab) · § 2 Abs. 4, 8, 9, 10, 11 und § 4 Abs. 2 · Stand: Gesetzgebung laut Quelle 30.12.2018 · abgerufen am 13.09.2026

Wo liegt in Hall in Tirol die Trennstelle?

Die Kanalordnung der Stadtgemeinde Hall in Tirol legt die Trennstelle zwischen Grundleitung und Anschlusskanal allgemein im Abstand von 1 m von der Achse des Sammelkanals fest.

Quelle: Kanalordnung der Stadtgemeinde Hall in Tirol (öffnet in neuem Tab) · § 3 · Stand: Verordnung vom 27.09.2005 · abgerufen am 13.09.2026

Was ist in Hall in Tirol die maßgebliche Rückstauebene?

Die Kanalordnung der Stadtgemeinde Hall in Tirol setzt die maßgebliche Rückstauebene mit der Straßenhöhe plus 10 cm an der Anschlussstelle des Anschlusskanals an den Sammelkanal fest. Die Kanalordnung stammt vom 27.09.2005. Ob seither etwas anderes gilt, erfahren Sie bei der Hall AG.

Quelle: Kanalordnung der Stadtgemeinde Hall in Tirol (öffnet in neuem Tab) · § 5 · Stand: Verordnung vom 27.09.2005 · abgerufen am 13.09.2026

Mietwohnung: Wer muss Schäden an Leitungen beheben?

Gilt für die Wohnung das Mietrechtsgesetz voll oder ist sie eine Genossenschaftswohnung nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, muss laut Arbeiterkammer der Vermieter unter anderem Schäden an Ver- und Entsorgungsleitungen beheben. Das gilt grundsätzlich auch, wenn Mieterinnen oder Mieter den Schaden selbst verursacht haben; der Vermieter kann dann verlangen, dass ihm der Schaden ersetzt wird. Diese Erhaltungspflichten können nicht auf Mieterinnen und Mieter überwälzt werden.

Verstopfungen nennt die Quelle nicht ausdrücklich. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre Hausverwaltung oder an eine Mieterberatung.

Quelle: Arbeiterkammer: Wer muss Schäden in der Wohnung reparieren? (öffnet in neuem Tab) · Beratungsseite · abgerufen am 13.09.2026

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Verstopfung vorbeugen

Was gehört nicht ins WC?

Laut IKB gehören nicht ins WC: Feuchttücher, Hygieneartikel wie Binden, Tampons, Windeln, Wattestäbchen und Pflaster, Speisereste und Speiseöl, Katzenstreu, Textilien sowie Kosmetik, Medikamente und Desinfektionsmittel. Sie können die Leitungen im Haus und die Kanäle verstopfen oder Schäden anrichten. Essensreste gehören in den Restmüll oder die Biotonne.

Quelle: IKB: „Aufklärung: WC ist kein Mistkübel“ (öffnet in neuem Tab) · Presseinformation · abgerufen am 13.09.2026

Mehr zur Kanalreinigung

Leistungen und Kosten

Welche Leistungen bieten Sie an?

Wir bieten den Notdienst bei Verstopfung, die Kanalreinigung mit Rohrreinigung, Hochdruckreinigung und Fräsarbeiten bei Wurzeleinwuchs, die Kanal-TV-Inspektion und Ortung sowie die grabenlose Kanalsanierung mit Inliner oder Kurzliner an.

Was ist eine Kanal-TV-Inspektion?

Bei der Kanal-TV-Inspektion untersuchen wir Kanäle, Abwasser- und Rohrleitungen mit moderner Kameratechnik. Schäden und Ablagerungen werden sichtbar, den Zustand dokumentieren wir.

Mehr zur Kanal-TV-Inspektion
Geht eine Kanalsanierung ohne Aufgraben?

Wir sanieren defekte, gebrochene und undichte Leitungen grabenlos mit Inliner oder Kurzliner. Ob das Verfahren zu Ihrer Leitung passt, besprechen wir mit Ihnen.

Mehr zur Kanalsanierung
Was kostet ein Einsatz?

Auf der Website nennen wir keine Preise. Für ProFix gilt: kalkulierte Preise – keine Überraschungen, dazu eine verständliche und faire Abrechnung.

Ist die Beratung kostenlos?

Ja, die Beratung ist kostenlos.

Anfrage schreiben
Für wen arbeiten Sie?

Für private und gewerbliche Kunden in Hall in Tirol und Umgebung.

Was passiert mit meinen Angaben im Anfrageformular?

Das Formular öffnet Ihr E-Mail-Programm mit einer vorbereiteten Nachricht an uns. Gesendet wird erst, wenn Sie dort auf „Senden“ klicken. Diese Website speichert und überträgt Ihre Eingaben nicht. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung: 7. Kontaktaufnahme.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie uns an: +43 5223 22200 – oder schreiben Sie uns.

Lassen Sie uns Ihre Kanalprobleme lösen.

Schreiben Sie uns, worum es geht, oder rufen Sie an. Unser Notdienst ist rund um die Uhr erreichbar.

Mobil und WhatsApp: +43 676 5602598 WhatsApp schreiben (öffnet WhatsApp) E-Mail: info@profix-kanalservice.at 6060 Hall in Tirol